Kosten und Zuschüsse
Gut informiert. Transparent kalkuliert. Im Grünen.
Was kostet ein Tag im Grünen? Das hängt von mehreren Faktoren ab. Unsere Tagespreise setzen sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen – etwa Pflegeleistungen, Verpflegung und Fahrdienst. Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse einen Großteil der Kosten. Der von Ihnen zu tragende Anteil ist dadurch oft überschaubar. Für Fragen oder eine persönliche Beratung zu den Kosten und Zuschüssen kontaktieren Sie uns gern direkt – wir informieren Sie transparent und unverbindlich.
Preise
Die Kosten der Tagespflege im Überblick.
Pflegekassenfinanzierte Leistungen
Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse vollständig, solange das festgelegte monatliche Budget nicht überschritten wird:
- Pflegesatz (je nach Pflegegrad)
- Fahrkosten
- Ausbildungszuschlag
Zusätzliche Betreuung nach § 43b
Diese Kosten übernimmt die Pflegekasse – unabhängig vom festgelegten monatlichen Budget:
- Alltagsbegleitung
- Soziale Teilhabe
- Förderung kognitiver/motorischer Fähigkeiten
- etc.
Privat zu zahlende Leistungen:
Diese Kosten sind immer von den Tagesgästen selbst zu tragen:
- Unterkunft
- Verpflegung
- Investitionskosten (ggf. reduziert durch Landeszuschuss)
Abwesenheitsregelung in der Tagespflege
Wenn Sie an einem vereinbarten Tag nicht zu uns kommen können, entstehen bestimmte Kosten weiter – zum Beispiel für Personal, Räume oder für bereits vorbereitete Leistungen. Deshalb gibt es in allen Tagespflegeeinrichtungen klare Regeln, wie und unter welchen Bedingungen diese Kosten zu berechnen sind. Solche Regeln sind bundesweit üblich und werden vertraglich mit dem Sozialhilfeträger festgelegt. Kurz gefasst gilt:
- Private, kurzfristige Absage am selben Tag:
Berechnung des vollen Tages (bis zu 3 X/Monat) - Kurzfristige Absage wegen Krankheit/Krankenhausaufentalt:
Berechnung der tatsächlich entstehenden Kosten – ohne Fahrtkosten und Verpflegung (bis zu 3 X/Monat) - Geplante Abwesenheit (mindestens 7 Tage vorher abgemeldet):
Keine Berechnung
Genauere Informationen zu den Abwesenheitsregeln finden Sie weiter unten in unseren FAQ.
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten in der Tagespflege
Was übernimmt die Pflegekasse?
• Pflegesatz (alle pflegerischen Leistungen)
• Fahrtkosten (Hol‑ und Bringdienst)
• Zusätzliche Betreuung nach § 43b SGB XI
Solange das monatliche Tagespflegebudget nicht ausgeschöpft ist, entstehen dafür keine zusätzlichen Kosten.
Welche Kosten muss ich selbst tragen?
• Unterkunft und Verpflegung (auch „Hotelkosten“ genannt)
• Ausbildungskosten
• Investitionskosten (ggf. reduziert durch Landeszuschuss SH)
Diese Posten fallen pro Besuchstag an – unabhängig vom Pflegegrad.
Kann ich finanzielle Unterstützung für meinen Eigenanteil bekommen?
• Entlastungsbetrag (= Unterstützung der Pflegekasse)
• Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege (= bei schwacher Einkommens-/Vermögenssituation)
• Beihilfe (= nur für Beamtinnen/Beamte)
Was ist der Entlastungsbetrag (125 €) und wie beantrage ich ihn?
Der Entlastungsbetrag ist eine monatliche Unterstützung der Pflegekasse für Menschen ab Pflegegrad 2. Er kann – je nach Pflegekasse – teilweise für Unterkunft/Verpflegung oder den Fahrdienst genutzt werden. Die Beantragung erfolgt direkt bei der eigenen Pflegekasse. Oft reicht genügt schon Anruf oder das Ausfüllen eines kurzen Formulars.
Was ist Sozialhilfe/Hilfe zur Pflege und wann kommt sie infrage?
Wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, kann das Sozialamt die Eigenanteile der Tagespflege ganz oder teilweise übernehmen. Die Beantragung erfolgt beim örtlichen Sozialamt. Erforderlich sind Nachweise zu Einkommen, Vermögen und zum Pflegegrad. Wir können sie gerne beim Zusammenstellen der Unterlagen unterstützen.
Was ist Beihilfe und wer kann sie bekommen?
Beihilfe gibt es nur für Beamtinnen und Beamte sowie für deren Angehörige. Die Beihilfe übernimmt einen Teil der Tagespflegekosten zusätzlich zur Pflegekasse. Die Beantragung erfolgt beim zuständigen Beihilfeamt (z. B. Landesamt, Bundesverwaltungsamt); meist über ein Online‑Portal oder per Formular. Wir stellen Ihnen gerne die benötigten Nachweise bereit.
Was genau sind Unterkunfts‑ und Verpflegungskosten?
Das sind die täglichen Kosten für Räume, Energie, Reinigung sowie Essen und Getränke. Sie gehören nicht zu den von der Pflegekasse übernommenen Leistungen und müssen deshalb selbst gezahlt werden.
Was sind Ausbildungskosten?
Das ist ein gesetzlich geregelter kleiner Zuschlag, mit dem Pflegeeinrichtungen die Ausbildung von Pflegefachkräften finanzieren. Er wird pro Tag berechnet und nicht von der Pflegekasse übernommen.
Was sind Investitionskosten?
Investitionskosten sichern den Betrieb der Einrichtung – sie finanzieren Gebäude, Ausstattung und notwendige Instandhaltung. Sie werden pro Tag berechnet und sind ebenfalls Eigenanteil.
Was ist der Investitionskostenzuschuss des Landes Schleswig‑Holstein?
Der Investitionskostenzuschuss ist eine finanzielle Unterstützung des Landes Schleswig‑Holstein. Er reduziert den Anteil der Investitionskosten, den Tagesgäste selbst zahlen müssen. Der Zuschuss gilt nur für Menschen mit Wohnsitz in Schleswig‑Holstein und wird direkt mit der Einrichtung verrechnet – Sie müssen dafür nichts weiter tun.
Warum gibt es den Investitionskostenzuschuss des Landes Schleswig‑Holstein?
Die Kosten für Gebäude, Ausstattung und Instandhaltung sind vergleichsweise hoch und werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Damit Tagespflege für alle Pflegebedürftigen zugänglich bleibt, übernimmt das Land einen Teil dieser Kosten. So soll verhindert werden, dass Menschen aus finanziellen Gründen auf Tagespflege verzichten müssen.
Abwesenheitsregelung: Muss ich zahlen, wenn ich kurzfristig absage?
• Sie kurzfristig wichtige Termine haben
• Sie sich nicht gut fühlen und daher nicht kommen möchten
• Sie spontan die Entscheidung treffen, nicht zu kommen
Weil wir den Platz, das Personal und die Abläufe an diesem Tag für Sie freigehalten haben, fallen die Kosten auch bei Abwesenheit an. Bis zu drei kurzfristige Abwesenheitstage pro Monat werden vollständig berechnet.
Abwesenheitsregelung: Muss ich zahlen, wenn ich kurzfristig krank werde?
Wenn Sie kurzfristig z.B. wegen Krankheit oder Krankenhaus-Aufenthalten absagen müssen, werden ebenfalls bis zu drei Abwesenheitstage pro Monat berechnet – allerdings mit Abzug der ersparten Kosten (z. B. Essen, Fahrtkosten). Das bedeutet: Sie zahlen nicht den vollen Tag, sondern nur den Teil, der uns trotzdem entsteht. Grund: Diese Regel ist sozialrechtlich gewollt, weil Krankheit nicht planbar ist und niemand dadurch benachteiligt werden soll.
Abwesenheitsregelung: Muss ich zahlen, wenn ich frühzeitig absage?
Wenn Sie uns Ihre Abwesenheit mindestens 7 Tage vorher ankündigen, wird der Tag nicht berechnet. Das gilt z. B. für: Urlaubsreisen, geplante Arzttermine oder Krankenhausaufenthalte, Familienfeiern oder auch für regelmäßige „freie Tage“ (Grundlage: IK‑Vertrag: „Bei geplanter und mit Vorlaufzeit von 7 Tagen bekannt gegebener Abwesenheit erfolgt keine Berechnung.“)
Abwesenheitsregelung: Warum muss ich überhaupt etwas zahlen, wenn ich abwesend bin?
Lange bevor Sie zu uns kommen, haben wir bereits einen Platz für Sie freigehalten, Personal einplant, Essen vorbereitet, und Fahrdienste organisiert. Wenn Sie kurzfristig absagen, entstehen uns also trotzdem Kosten. Darum ist eine begrenzte Berechnung bei Abwesenheit üblich und in fast allen Tagespflegeeinrichtungen ähnlich geregelt.